Urheberrechtsstreitsachen
- Urheberrechtsstreitsachen
Urheberrechtsstreitsachen,
Rechtsstreitigkeiten, durch die ein
Anspruch aus einem im Urheberrechtsgesetz (
UrhG) geregelten
Rechtsverhältnis geltend gemacht wird (§ 104 UrhG). Zuständig für Urheberrechtsstreitsachen sind grundsätzlich die Zivilgerichte. Für Urheberrechtsstreitsachen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen, die ausschließlich Ansprüche auf
Leistung einer vereinbarten Vergütung zum
Gegenstand haben, ist der
Rechtsweg zu Arbeits- beziehungsweise Verwaltungsgerichten gegeben. Örtlich zuständig ist neben dem
Gerichtsstand des Beklagten auch das Gericht des Begehungsortes der Rechtsverletzung als Ort der unerlaubten
Handlung gemäß § 32 ZPO. Gemäß § 105 UrhG kann die
Zuständigkeit auf bestimmte Land- oder Amtsgerichte aufgrund landesrechtlicher Rechtsverordnungen konzentriert werden.
Universal-Lexikon.
2012.
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