Urheberrechtsstreitsachen

Urheberrechtsstreitsachen
Urheberrechtsstreitsachen,
 
Rechtsstreitigkeiten, durch die ein Anspruch aus einem im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelten Rechtsverhältnis geltend gemacht wird (§ 104 UrhG). Zuständig für Urheberrechtsstreitsachen sind grundsätzlich die Zivilgerichte. Für Urheberrechtsstreitsachen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen, die ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer vereinbarten Vergütung zum Gegenstand haben, ist der Rechtsweg zu Arbeits- beziehungsweise Verwaltungsgerichten gegeben. Örtlich zuständig ist neben dem Gerichtsstand des Beklagten auch das Gericht des Begehungsortes der Rechtsverletzung als Ort der unerlaubten Handlung gemäß § 32 ZPO. Gemäß § 105 UrhG kann die Zuständigkeit auf bestimmte Land- oder Amtsgerichte aufgrund landesrechtlicher Rechtsverordnungen konzentriert werden.

Universal-Lexikon. 2012.

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